1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle – auch zukünftigen – Angebote und Leistungen, die die UNO INO eG (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Rahmen seiner Tätigkeit als Unternehmensberater gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber objektive und unabhängige Beratung und Unterstützung bei der Lösung von unternehmerischen Herausforderungen im Kontext Nachhaltigkeit zu gewähren. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Strategien und Maßnahmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchzuführen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Der Vertrag wird dann rechtsverbindlich, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (auch E-Mail) annimmt.
3. Vertragsgegenstand
Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Vergütung etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Der Vertrag schließt keine Rechts- oder Steuerberatung und auch nicht die Durchführung der gesetzlichen Nachhaltigkeitsprüfung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ein.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerung bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Der Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder. Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeitenden er einsetzt oder austauscht.
4. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Auftragsausführung fachkundige Dritte (auch als selbstständige Unterauftragsnehmer) hinzuziehen und an der Bearbeitung des Vertrags mitarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Subunternehmer die gleichen Verschwiegenheitspflichten einhalten wie der Auftragnehmer selbst.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind Voraussetzung für die Erbringung der oben genannten Leistungen: Mitwirkung des Auftraggebers bei der termingerechten Erstellung der fachlichen Vorgaben, Mitwirkung des Auftraggebers bei der Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Benennung eines Ansprechpartners, Rechtzeitige Vorlage aller notwendigen Unterlagen und Informierung über relevante Vorgänge und Umstände.
Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Der Auftraggeber wird persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeitenden in dem Projekt mitarbeiten.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für eigene Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützte Werke sind, ist der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur inhaltlich durch den Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit diese Vertragsinhalt waren. Nicht übertragen werden die Nutzungsrechte zu Zwecken der Publikation.
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Einräumen von Nutzungsrechten abgegolten.
7. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer hat alle vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers geheim zu halten und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Als vertraulich gelten alle Angelegenheiten, die der Auftraggeber als solche gekennzeichnet hat oder die offensichtlich als solche zu erkennen sind. Dritte sind alle natürlichen und juristischen Personen, die weder Partei dieses Vertrages, Arbeitnehmer oder verbundenes Unternehmen einer Partei sind. Ebenfalls nicht als Dritte gelten die vom Auftragnehmer beauftragten Subunternehmer und sonstige Dritte, die an der Vertragserfüllung mitwirken (etwa Berater, Coaches, Trainer, Experten) und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht für vertrauliche Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren, soweit der Auftragnehmer aufgrund eines Gesetzes oder der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde zur Offenlegung verpflichtet ist und in den Fällen des § 5 GeschGehG.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegenüber Brancheninformationsdiensten, der Wirtschaftspresse und in Unternehmenspräsentationen offenzulegen, dass der Auftragnehmer für den Auftraggeber tätig geworden ist. Der Auftragnehmer wird dabei über alle Einzelheiten der Beratung Stillschweigen bewahren.
8. Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Beratung personenbezogene Daten vom Auftraggeber erhält, ist der Auftraggeber verantwortlich dafür, dass für die Übermittlung der Daten und die vertraglich vereinbarten Verarbeitungsvorgänge eine datenschutzrechtliche Erlaubnis im Sinne des Art. 6 DSGVO vorliegt und die Betroffenen über die Verarbeitungsvorgänge informiert werden. Soweit der Auftragnehmer ausnahmsweise personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung verarbeitet, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Beratungsleistungen wird im Angebot oder Beratungsvertrag vereinbart und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch sie oder deren eingesetzten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei deren Verletzung ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall oben genannter Haftungsfall vorliegt.
11. Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, bei allen Geschäftsaktivitäten die Einhaltung der Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards sicherzustellen.
12. Verbot von Diskriminierung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, keine Form der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder ethnischer Herkunft zu tolerieren.
13. Arbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, bei allen Geschäftsaktivitäten faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Arbeitnehmer fair bezahlt werden, keine Überstunden ohne Entschädigung geleistet werden müssen und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Beschäftigten und Subunternehmer, die im Rahmen der Beratungstätigkeit eingesetzt werden, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhalten.
14. Umweltschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, bei allen Geschäftsaktivitäten die Umwelt zu schützen und Umweltbelastungen zu minimieren. Insbesondere wird darauf geachtet, dass umweltfreundliche Praktiken umgesetzt und Abfälle minimiert werden sowie eine umweltfreundliche Beschaffungspolitik verfolgt wird.
15. Anti-Korruption
Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen sämtliche deutschen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption einzuhalten.
Diese Verpflichtung umfasst in jedem Fall das Verbot unrechtmäßiger Zahlungen oder der Gewährung anderer unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger, Geschäftspartner, an deren Mitarbeiter:innen, Familienangehörige oder sonstige Partner, und das Verbot von Beschleunigungszahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen.
Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig bei Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption unterstützen und sich insbesondere gegenseitig unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht von Korruptionsfällen haben, die mit diesem Vertrag oder seiner Erfüllung in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Stellt der Auftraggeber fest, dass der Lieferant gegen Antikorruptionsvorschriften verstößt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag – ggf. auch außerordentlich – zu kündigen.
16. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden unter Einhaltung der Textform (z.B. E-Mail). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der UNO INO eG, Nürnberg.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 01.12.2024