Das Thema Nachhaltigkeit ist überall präsent und nicht mehr wegzudenken. Stabile und zukunftsfähige Lieferketten sind dabei wichtiger denn je. Denn hier liegt ein Großteil ihres Nachhaltigkeitspotenzials: Hier entsteht der größte Teil der CO2 Emissionen und ein hohes Risiko für Menschenrechtsverletzungen.
Deswegen sind Unternehmen gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet ihre diesbezüglichen Risiken zu analysieren, Verantwortliche zu benennen und Abhilfemaßnahmen zu definieren.
2024 hat die EU eine neue Richtlinie für den Schutz von Menschenrechten und Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette verabschiedet: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive – kurz CSDDD. Diese ist – trotz Abschwächungen – deutlich strenger als das deutsche LkSG.
- Aber was bedeutet die CSDDD für die Unternehmen?
- Wer ist davon betroffen?
- Und was ist jetzt zu tun?
Was ist die CSDDD?
Über diese neue Richtlinie werden große Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Sie ist auch als „Europäisches Lieferkettengesetz“ bekannt. Ziel der EU ist es Menschenrechte, Klima und Umwelt in der Lieferkette besser zu schützen.
Am Freitag, den 5. Juli 2024 wurde die CSDDD im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Innerhalb von zwei Jahren muss die Richtline im nationalen Recht umgesetzt werden. Das heißt mit einer Anpassung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) ist frühstens 2026 zu rechnen.
Aber Achtung: Das heißt nicht, dass Sie abwarten sollten! Frühzeitige Vorbereitung erleichtert den Umstieg vom LkSG auf die CSDDD.
Wen betrifft die CSDDD?
Die Richtlinie wird für Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitende und einem Nettoumsatz >450 Mio. Euro gelten. Allerdings wird sie schrittweise eingeführt. Das heißt große Unternehmen müssen schneller handeln als kleinere:
- Für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz gibt es eine 3-jährige Frist.
- Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Mio. Euro Umsatz eine 4-jährige Frist.
- Die Frist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz beträgt 5 Jahre.
Was steckt drin in der Richtlinie?
Unternehmen müssen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte ermitteln, berichten und abstellen – einschließlich Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung sowie übermäßigen Wasserverbrauch. Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens, inklusive der vorgelagerten Geschäftsbeziehungen und nachgelagerten Aktivitäten.
Der Kompromiss fordert auch einen Übergangsplan für Unternehmen, die nicht von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind, der im Einklang mit dem Pariser Abkommen für die Eindämmung des Klimawandels, also dem 1,5°-Ziel steht.
Bei Verstößen können Unternehmen von Betroffenen zivilrechtlich belangt werden und dabei kann es zu Geldbußen von bis zu 5% des Netto-Umsatzes kommen. Zudem sollen die verhängten Sanktionen immer auch veröffentlicht werden.
Warum sollte sich jedes Unternehmen mit der CSDDD auseinandersetzen?
Die CSDDD wird das LkSG in Deutschland ablösen. Sie baut konzeptionell auf dem LkSG auf. Allerdings unterscheidet sie sich sowohl im Umfang, der deutlich mehr im Umweltbereich verlangt, als auch im Anwendungsbereich, welcher erst für größere Unternehmen mit bestimmten Umsatzgrenzen zutrifft. Für deutsche Unternehmen bieten die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG somit eine gute Grundlage, um sich auf CSDDD vorzubereiten.
Die Richtlinie steht zudem in enger Verbindung mit den Vorgaben der CSRD.
Das bedeutet für Unternehmen, sich mit der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette auseinanderzusetzen. Da diese Themen auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Bedeutung sind, ist es in jedem Fall ratsam, ein Risikomanagementsystem einzurichten und das Thema verantwortungsvolles Wirtschaften in alle relevanten Prozesse im Unternehmen zu integrieren.
8 Tipps zum Umgang mit der CSDDD
UNO INO Expertin für Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeit in der Lieferkette Bettina Schlüter (bettina.schlüter@unoino.de) hat 8 Tipps im Umgang mit der neuen Richtlinie erarbeitet:
- Erarbeiten Sie eine nachhaltige Beschaffungsstrategie.
- Einer klarer Code of Conduct in dem Sie sich als Unternehmen damit beschäftigen, was Sie als Standards vorgeben möchten.
- Partnerschaftliche und langfristige Partnerschaften mit den Lieferanten, sichern den Datenfluss.
- Bereiten Sie sich frühzeitig vor: Setzen Sie sich jetzt schon mit LkSG auseinander. Dann ist der Umstieg auf die CSDDD einfacher.
- Beginnen Sie bereits mit der Analyse der eigenen Lieferkette.
- Nutzen Sie Schulungen und Workshops im Bereich der CSDDD damit alle Mitarbeitenden über die Anforderungen informiert sind.
- Ziehen Sie (externen) Experten hinzu: Das kann vor allem für die Risikobewertung oder bei der Erstellung von NHK-Berichten hilfreich sein.
- Der Einsatz von Software-Unterstützung kann für die Umsetzung sehr hilfreich sein. Dabei gibt es Risikoanalysetools ebenso wie Datenbanken, die Daten von Unternehmen sammeln und zur Verfügung stellen. Das vermeidet Doppeleingaben.
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