CSRD: Die wichtigsten Eckdaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung von morgen

Das Thema Nachhaltigkeit mit den Dimensionen Umwelt (Environment), Sozialem (Social) und Unternehmensführung/Wirtschaftlichkeit (Governance) ist überall präsent und nicht mehr wegzudenken. Für Unternehmen ist es wichtiger denn je ihren verschiedenen Interessensgruppen/Stakeholdern zu zeigen, wie sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit insbesondere dem Klimaschutz leisten, um langfristig erfolgreich am Markt zu sein und sich die „licence to operate“ zu sichern. Eine transparente und authentische Kommunikation der Nachhaltigkeitsaktivitäten und -ziele sowohl intern als auch extern ist dafür unumgänglich.
 
Um eine bessere Vergleichbarkeit für alle Stakeholdergruppen und Kennzahlen für Nachhaltigkeitsberichte zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 einen Vorschlag zur Änderung der Anforderungen und Richtlinien an die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzen wird.

Aber was bedeutet die CSRD für die Unternehmen? Wer ist davon betroffen? Und was ist jetzt zu tun?

Was ist die CSRD?

  • Mit dem Aufsetzen der CSRD-Richtlinie erfährt die bisherige NFRD eine grundsätzliche Veränderung zu noch mehr Nachhaltigkeit. Bereits die Verankerung der Nachhaltigkeit in der Bezeichnung der Richtlinie verdeutlicht dies.
  • Das Ziel der EU ist, mithilfe der CSRD die Nachhaltigkeitsaktivitäten jedes einzelnen Unternehmen transparenter und vergleichbarer darzustellen. Die Unternehmen sind dadurch verpflichtet ihre ökologischen, sozialen und unternehmerischen Aktivitäten gegenüber ihren Stakeholdern offen zu legen.

Wen betrifft die CSRD?

  • Die Berichtspflicht beginnt nach dem aktuellen Zeitplan für das ab dem 01.01.2023 beginnende Geschäftsjahr und gilt für Unternehmen die zwei dieser Kriterien erfüllen:
    • ab 250 Mitarbeiter*innen im Jahresdurchschnitt und
    • einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz über 40 Millionen Euro
    • Alle an der Börse gelisteten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:
      • Bilanzsumme: max. 350 000 €
      • Nettoumsatzerlöse: max. 700 000 €
      • durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10
  • Allein durch diese Anpassung sind künftig schätzungsweise nun 5.000 Unternehmen in Deutschland (vorher 500) und 50.000 Unternehmen in Europa von der Veränderung betroffen.
  • Zu erwarten ist, dass indirekt noch deutlich mehr Unternehmen betroffen sein werden, wenn sie Zulieferer von berichtspflichtigen Unternehmen sind.

Weitere wichtige Aspekte:

  • Die Gewichtung der Nachhaltigkeitsdaten im Jahresabschluss erhöht sich. Künftig muss der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht veröffentlicht werden.
  • Die Inhalte werden ausgeweitet und sollen quantitative und qualitative Informationen berücksichtigen, die sowohl retrospektiv als auch zukunftsgerichtet sind. Unter anderem ist die EU-Taxonomie zu berücksichtigen.
  • Als Teil der Geschäftsberichterstattung wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig auch prüfungspflichtig.
  • Mit dem aktuellen Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 der Bundesregierung kommt auch Bewegung in das Thema Sustainable Corporate Governance und damit die Wichtigkeit für das Management/die Organe von Unternehmen.
  • Bei der Bestimmung der wesentlichen Themen sind zwei Perspektiven (doppelte Wesentlichkeit) zu betrachten:
    • Outside-In = welche Bedeutung hat Nachhaltigkeit für das Unternehmen
    • Inside-Out = welche Auswirkungen hat die eigene Geschäftstätigkeit auf die Nachhaltigkeit
  • Die ersten Entwürfe der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) liegen vor und sollen im Laufe dieses Jahrs finalisiert werden.

Was ist jetzt zu tun?

Starten und nicht warten: Nutzen Sie die Zeit bis zur Einführung der CSRD und bereiten Sie sich rechtzeitig auf die gesetzlichen Regelungen vor. Schaffen Sie sich mithilfe der Nachhaltigkeitsberichterstattung frühzeitig Transparenz über den Status Quo Ihres Unternehmens.
 
Berichten Sie aktiv über die Nachhaltigkeitsambition und die Nachhaltigkeitsziele Ihres Unternehmens. So ist Ihr Unternehmen optimal vorbereitet und kann sich mit den regulatorischen Anforderungen weiterentwickeln. Gleichzeitig schaffen Sie Transparenz und Glaubwürdigkeit für Ihre Stakeholder und nehmen diese mit.

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