Die Unsicherheiten rund um die Nachhaltigkeitsregulatorik und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden auch zu Beginn des Jahres intensiv diskutiert – verschiedenste Änderungsvorschläge liegen auf dem Tisch und werden politisch diskutiert. Gleichzeitig steigen die Fragen für Unternehmen, vor allem:

  • Welche Berichtspflichten gelten denn jetzt?
  • Wie können wir sicherstellen, dass wir den neuen Anforderungen gerecht werden?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, um zu starten?
  • Wie geht es weiter?

Wir haben eine Zusammenfassung der aktuell diskutierten Themen gewagt:

Omnibus-Verfahren:
Von der EU-Kommission wurde eine Omnibus-Verordnung zur Weiterentwicklung der bestehenden #ESG-Berichtspflichten (CSRD, Taxonomie, CSDDD) angekündigt. Bis Ende Februar 25 könnten hier Entwürfe vorliegen.

Umsetzungsfristen:
Es wird über eine Verschiebung der Fristen für Non-NFRD-Unternehmen diskutiert, um mehr Zeit für die Umsetzung zu schaffen. Ob dies tatsächlich – und dies auf EU- oder nationaler Ebene erfolgt – bleibt abzuwarten.

Anpassung Schwellenwerte:
Die Schwellenwerte für die umfassendere CSRD-Berichterstattung könnte auf €450 Mio. Umsatz / 1000 Mitarbeitende angehoben werden (analog CSDDD), um eine klarere Differenzierung zwischen großen und mittelständischen Unternehmen zu schaffen.

VSME- und LSME-Standards:
Auch die von der EFRAG entwickelten Standards für eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung werden als abgestufte Berichtsformate für mittelgroße Unternehmen diskutiert.

Reduktion der Berichtspflichten:
Die Anforderungen des ESRS Set 1 sollen reduziert werden, ohne das Gesamtkonzept zu gefährden. Insbesondere freiwillige oder schwer operationalisierbare/vergleichbare Datenpunkte könnten entfallen, z.B. die heute schon freiwilligen Angaben.

Unsere aktuelle Einschätzung:

  • Die CSRD bleibt: Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird kommen. Wann und wie die angekündigte Vereinfachungen kommen ist offen. Daher die bisherigen Arbeitsergebnisse weiter fortführen.
  • Nachhaltigkeitsleistung über Nachhaltigkeitsstrategie steigern: Die Erstellung des Nachhaltigkeitsbericht und die Kommunikation zur eigenen Nachhaltigkeit ist weiterhin ein Erfolgsfaktor, wichtig ist das als Basis eine entsprechende Nachhaltigkeitsstrategie vorhanden ist.
  • Anfangen schafft Spielraum und Chancen: Ein Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur durch die  Anforderungen der CSRD wichtig, sondern auch zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber, als Kreditnehmer oder Lieferant.
  • Die Diskussion nutzen, um die eigene Strategie zu checken: Jedes Unternehmen sollte prüfen, was unter der Berücksichtigung der relevanten Stakeholderanforderungen der unternehmensindividuell richtige Weg (CSRD, VSME, LSME,…) ist.

Welcher Weg ein guter und chancenreicher für ihr Unternehmen ist, darüber sprechen wir gerne mit Ihnen und entwickeln Ihren individuellen, praxisorientierten Umsetzungsplan.
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.