Mit der CSRD werden auch die European Sustainability Reporting Standards der EFRAG für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend. Diese Standards legen den Rahmen für eine umfassende Berichterstattung fest, indem sie die wesentlichen Bereiche der Nachhaltigkeitsauswirkungen und -risiken eines Unternehmens identifizieren.
Die ESRS sind nicht nur ein weiteres Akronym im Nachhaltigkeitsdschungel. Sie sind der Schlüssel zu transparenten und umfassenden Nachhaltigkeitsberichten – und das ist nicht nur gut für Unternehmen, sondern auch für die Umwelt und die Gesellschaft. Durch die Anwendung der ESRS können Unternehmen nicht nur die Vorgaben der CSRD erfüllen, sondern auch ihre eigene Nachhaltigkeitsperformance verbessern.
Die Vielfalt der Berichtsanforderungen kann anfangs überwältigend sein. Daher gibt UNO INO einen Überblick über die 12 Kapitel der ESRS, damit Unternehmen den Durchblick behalten.

Übergreifende Kapitel
Es gibt zwei übergreifende Kapitel, die Standards festlegen, die für alle Unternehmen gelten und die die Einheitlichkeit der Angaben gewährleisten.
ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
Dieses Kapitel legt die allgemeinen Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Das beinhaltet:
- Den Berichtsumfang und die Struktur
- Die Qualität der zu gebenden Informationen
- Das zentrale Konzept der doppelten Wesentlichkeit
- Die Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht
- Informationen zur Wertschöpfungskette
- die Präsentation der Nachhaltigkeitsinformationen
- und mehr.
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Dieses Kapitel verlangt von Unternehmen die Offenlegung einer Reihe allgemeiner Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Diese Angaben in Bezug auf alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Governance, strategische Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Zielen sind immer verpflichtend.
Die themenbezogenen Standards ergänzen die allgemein verpflichtenden Angaben von ESRS 2 und decken in 3 Kategorien jeweils ein Nachhaltigkeitsthema ab. Die relevanten Standards für ein Unternehmen sind durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse zu ermitteln. Diese doppelte Wesentlichkeitsanalyse beachtet zwei Perspektiven der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte:
- Inside-Out-Perspektive (sog. „Impact Materiality“): Unternehmen ermitteln die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf verschiedene Nachhaltigkeitsthemen.
- Outside-In-Perspektive (sog. „Financial Materiality“): Unternehmen betrachten die Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Situation des Unternehmens und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells.
Umweltinformationen
In der ersten Kategorie befinden sich die Standards zur ökologischen Nachhaltigkeit. Es gibt 5 Umweltstandards, die für Unternehmen relevant sein können.
ESRS E1: Klimawandel
Dieses Kapitel verlangt von Unternehmen, Informationen über ihre klimawandelbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen offenzulegen. Es legt den Fokus auf die Maßnahmen und Strategien eines Unternehmens zur Reduzierung seiner Kohlenstoffemissionen, zur Energie und zur Bewältigung des Klimawandels.
ESRS E2: Umweltverschmutzung
Unternehmen müssen, Informationen über die Wirkung ihrer Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt offenlegen. Dabei sind Risiken und Chancen zu beachten. Die zu gebenden Informationen umfassen Angaben zu den Emissionen des Unternehmens von Luftschadstoffen, Wasserschadstoffen, Bodenverschmutzung und gefährlichen Stoffen.
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
Unternehmen müssen in diesem Kapitel, Informationen über ihre Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen offenlegen. Es sind Angaben zum Wasserverbrauch des Unternehmens, zum Umgang mit Abwasser und zu den Auswirkungen auf Meeresökosysteme einzubeziehen.
ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Dieses Kapitel verlangt von Unternehmen, Informationen über ihre Wirkung auf die Biodiversität und Ökosysteme offenzulegen. Das umfasst Angaben zur Nutzung natürlicher Ressourcen durch das Unternehmen, zu den Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Landnutzung, inklusive Entwaldung.
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Es wird von Unternehmen verlangt, Informationen über ihren Ressourcenverbrauch und ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft offenzulegen. Hierbei werden Angaben zu den Abfallmanagementpraktiken des Unternehmens, Produkten des Unternehmens, zur Nutzung von recycelten Materialien und zu den Bemühungen, die Umweltbelastung zu reduzieren mit einbezogen.
Sozialinformationen
In dieser Kategorie werden von Unternehmen Angaben zu ihrer sozialen Nachhaltigkeit gemacht. Es gibt vier Kapitel zu sozialen Standards.
ESRS S1: Eigene Belegschaft
In diesem Kapitel werden Informationen über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die eigene Belegschaft offengelegt. Es geht es um die Strategien und Programme eines Unternehmens zu den Arbeitsbedingungen, zur Förderung des Wohlbefindens, der Sicherheit und der Entwicklung seiner Mitarbeitenden. Dies schließt Fragen der Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion ein.
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Unternehmen legen hier, Informationen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Arbeitnehmenden in ihrer Wertschöpfungskette offen. Das umfasst Angaben zu den Beschaffungspraktiken des Unternehmens, zu Arbeitsstandards und den Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette.
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
Unternehmen legen hier, Informationen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf betroffene Gemeinschaften offen. Inklusive Angaben zu den Beziehungen des Unternehmens zu den Gemeinschaften, zu Investitionen in lokale Gemeinschaften und zu den Bemühungen, negative Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften zu mindern.
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
In diesem Kapitel müssen Unternehmen Informationen über die Auswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen auf Verbraucher und Endnutzer offenlegen. Diese umfassen Angaben zur Produktsicherheit, zu den Umweltauswirkungen und zu den Bemühungen, nachhaltigen Konsum zu fördern.
Unternehmensinformationen
Es gibt einen wichtigen Standard für die Unternehmenspolitik.
ESRS G1: Unternehmenspolitik
In diesem Kapitel werden die Governance-Strukturen und -Praktiken eines Unternehmens sowie seine ethischen und transparenten Entscheidungsprozesse behandelt. Die zu gebenden Informationen umfassen Angaben:
- zur Unternehmenskultur
- zum Management der Beziehungen zu Lieferanten
- zu Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung
- zu politischem Einfluss und Lobbyarbeit
- zum Schutz von Whistleblowern
- zum Tierschutz
- zur Zahlungspraxis
- und weitere.
Zuletzt gibt es künftig noch Sektor-spezifische Standards, die nur für Unternehmen in einem jeweiligen Sektor anzuwenden sind. Diese sind derzeit noch in der Entwicklung.
Chancen der ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Durch transparente Berichterstattung können Unternehmen ihre Stärken betonen und ihre Schwächen angehen. Dies schafft Stakeholder-Vertrauen. Eine transparente Berichterstattung stärkt das Vertrauen von Investoren, Kund:innen und Mitarbeitenden und dies ist Grundlage für langfristige Wettbewerbsvorteile und eine gestärkte Position am Markt.
Die ESRS bieten auch Optimierungspotenzial. Unternehmen erhalten ein verbessertes Verständnis über die Risiken und Chancen der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte Umwelt, Soziales und Governance.
Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den ESRS können zu einer effizienteren Ressourcennutzung und Kosteneinsparungen führen. Die Daten unterstützen bei der Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells und innovativer Lösungen.
Die ESRS sind der Wegweiser zu einer nachhaltigeren, transparenteren Zukunft. Unternehmen, die sich in diesem Bereich engagieren, zeigen nicht nur ihre Verpflichtung zur Umwelt und Gesellschaft, sondern gewinnen auch das Vertrauen von Investoren, Kund:innen und Mitarbeitenden.
Nutzen Sie die ESR-Standards um die Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihres Unternehmens auf das nächste Level zu bringen.
Sie wollen sich näher zu dem Thema austauschen oder Ihr Unternehmen braucht Unterstützung bei der Umsetzung der ESRS?
Unsere Expert:innen des Teams für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Melden Sie sich gerne bei Sylvia Brockmann (sylvia.brockmann@unoino.de).