Compliant, erfolgreich und praxisnah
Ihr Weg zum CSRD-Reporting!
Ist Ihr Unternehmen von der CSRD-Gesetzgebung betroffen? Oder wird es bald betroffen sein?
Dann benötigen sie schon für das Berichtsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht nach europäischen Standards (ESRS). Mit unserem 6-Schritte-Konzept unterstützen wir Sie, „CSRD-ready“ zu werden.
Wir unterstützen bei der Erstellung Ihres ersten CSRD konformen Nachhaltigkeitsberichtes – praxisnah und zuverlässig. Dabei verwandeln wir die CSRD von einer komplexen Regelung in eine Chance für nachhaltiges Wirtschaften.
Schritt für Schritt zum CSRD-konformen Bericht
CSRD-Readiness
Rahmen
Wer ist betroffen?
Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), beginnt ab 2025 für ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland ein neues Kapitel.
Diese Richtlinie betrifft direkt alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- – Mehr als 250 Mitarbeitende
- – Eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro
- – Einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro
Eckdaten
Anforderung der CSRD
Die CSRD fordert Transparenz und Verantwortung: Unternehmen müssen nicht nur über ihre Geschäftsführung, sondern auch über ihre ökologischen und sozialen Verantwortlichkeiten in einem Nachhaltigkeitsbericht mittels verbindlicher, einheitlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards (ESRS) berichten.
Der Nachhaltigkeitsbericht unterscheidet sich deutlich von bisherigen Berichten: Zum einen vom Umfang, zum anderen ist dieser künftig ein eigener Abschnitt im Lagebericht und von externen Prüfer:innen – nach aktuellem Stand Wirtschaftsprüfer:innen – zu prüfen.
Phase 1
Basis schaffen, Analyse
Schritt 1: Status Quo Analyse und Set-Up
Verstehen der Grundlagen von CSRD und ESRS und des Status Quo ihres Unternehmens. Gemeinsam sind das Set up und die Verantwortlichkeiten festzulegen.
Schritt 2: Stakeholderanalyse und -bewertung
Wer sind ihre wichtigsten Stakeholder? Die Einbindung von Interessensgruppen (= Stakeholder) ist von der ESRS vorgegeben, um diese bei der Bewertung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit zu berücksichtigen.
Schritt 3: Analyse Ihrer Wertschöpfungskette
Betrachtung ihre gesamten Wertschöpfungskette aller konsolidierter Unternehmen(inklusive vor- und nachgelagert) und Analyse von kritischen Stellen.
Phase 2
Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
Schritt 4: Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse – IRO-Ermittlung
Die Wesentlichkeitsanalyse ist das Kernstück der CSRD und ESRS. Mit dieser wird ermittelt, welche Nachhaltigkeitsthemen für ihr Unternehmen relevant und zu berichten sind. Die doppelte Wesentlichkeit berücksichtigt für jedes Thema zwei Perspektiven die Outside-In Perspektive (Finanzielle Wesentlichkeit) und die Inside-Out Perspektive (Ökologische und soziale Wesentlichkeit). Zu ermitteln und bewerten sind die sogenannten IROs: Die Auswirkungen (Impacts), Chancen (Opportunities) und Risiken (Risks).
Phase 3
Praxis, Daten und Bericht
Schritt 5: Finalisierung der Datenpunkte, Datenmanagement und Praxistransfer
Aufbauend auf der Wesentlichkeitsanalyse werden die künftig von ihnen zu berichtenden Datenpunkte (bis zu über 1.100 quantitative und qualitative Datenpunkten) ermittelt. GAP-Analyse der existierenden Daten und Prüfung, wie die Daten gemanagt werden sollen.
Schritt 6: Berichterstellung/-schreiben nach ESRS
Die erhobenen Daten sind die Grundlage auf der dann die Berichterstattung für ihr Unternehmen erfolgt. Diese ist in den (Konzern-) Lagebericht zu integrieren. Anschließend wird der Bericht geprüft.
Unser Angebot
Ihr Nutzen
Werden Sie CSRD-ready! Unsere Expert:innen begleiten und unterstützten Sie bei den 6-Schritten zur CSRD konformen Berichterstattung. Wir helfen Ihnen, die umfangreichen Anforderungen der CSRD an die Daten und Prozesse in ihrem Unternehmen umzusetzen und gleichzeitig die Chancen der Berichterstattung zukunftsorientiert zu nutzen. Mit unserer Expertise und unserer Praxiserfahrung können wir Ihre Zeit effizient nutzen und interne Ressourcen sparsam einsetzen. Unsere unabhängige Einschätzung kann gleichzeitig dabei helfen objektive Analysen zu erstellen. Wir arbeiten kooperativ mit ihren Wirtschaftsprüfern zusammen, um einen rechtskonformen und gleichzeitig nutzenorientieren Bericht zu erstellen.