Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind immer mehr Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – entweder direkt aufgrund der Unternehmensgröße oder indirekt aufgrund von verschiedenen Stakeholderanforderungen. Für Unternehmen ist es also wichtig, soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen, um in der Zukunft auch wirtschaftlich erfolgreich zu sein. 

Doch häufig wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als ein komplexer „Dschungel“ regulatorischer Anforderungen betrachtet.

Und genau hier unterstützen wir die Unternehmen: Unser Ziel ist es, unsere Kund:innen durch diesen Dschungel zu führen und sie dabei zu unterstützen, einen umfassenden Blick auf ihr Unternehmen zu werfen und die Chancen der Nachhaltigkeit zu nutzen. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance

Denn, Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen wir nicht nur als ein Mittel zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen, sondern auch als echten Mehrwert für das Unternehmen. Warum?

  • Transparenz und Glaubwürdigkeit: Durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen wird Transparenz geschaffen und das Vertrauen von Mitarbeitenden, Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern gestärkt.
  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsbemühungen aktiv kommunizieren, können sich von Mitbewerbern positiv abheben. 
  • Arbeitgeberattraktivität: Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte. Mit einem Nachhaltigkeitsbericht zeigt ein Unternehmen diese und schafft Bewusstsein bei heutigen und künftigen Mitarbeitenden.
  • Risikomanagement: Die CSRD erfordert die Offenlegung von nichtfinanziellen Chancen und Risiken. Unternehmen, die diese Risiken verstehen und proaktiv darauf reagieren, können ihre langfristige Stabilität verbessern.
  • Zukunftsorientierung und -gestaltung: Die Analyse von Nachhaltigkeitsdaten kann zu innovativen Lösungen führen und das Unternehmen unterstützen, sich erfolgreich für die Zukunft aufzustellen. 

In 6 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt jedoch viele Fragen für Unternehmen mit sich: Wie startet und erstellt ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht? Was muss in den Bericht? Welche Kennzahlen sind notwendig und wie messe ich diese? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es bereits und welche zeichnen sich ab? Sollte ich freiwillig einen Bericht erstellen? Wie sieht eine Zeitplanung aus? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Unternehmen.

Hier setzt unsere Beratung an – mithilfe unseres 6-Schritte Vorgehens unterstützen wir Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung eines (CSRD)-Nachhaltigkeitsberichts. 

Schritt 1: Set-up Nachhaltigkeitsbericht

  • Zunächst stellen wir ein multidisziplinäres Projektteam aus verschiedenen Verantwortungsbereichen zusammen. Denn nur durch die enge Zusammenarbeit dieser Bereiche kann ein umfassender Nachhaltigkeitsbericht entstehen, der nicht nur den regulatorischen Anforderungen entspricht, sondern auch Chancenorientierung und Transparenz bietet.
  • Gemeinsam besprechen wir die regulatorischen Anforderungen legen den Zeitplan und die Verantwortlichen fest. Da der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD Teil des Lageberichts ist, ist eine enge Verknüpfung mit der Erstellung des Lageberichts/Jahresabschluss notwendig.

Schritt 2: Status-Quo-Betrachtung und Stakeholderanalyse 

In einem nächsten Schritt geht es darum, gilt den Status quo in Ihrem Unternehmen zu erfassen, u. a. 

  • Was bedeutet Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette? 
  • Wo sind Sie im Kontext Nachhaltigkeit bereits gut aufgestellt und wo gibt es ggf. noch Verbesserungspotential?
  • Wozu soll der Nachhaltigkeitsbericht dienen? Soll „nur“ die Pflicht oder auch eine Kür umgesetzt werden?

Darüber hinaus führen wir eine Stakeholderanalyse durch, um die relevanten internen und externen Stakeholdergruppen sowie die Treiber und Anforderungen dieser zu ermitteln. Stakeholder- bzw. Interessensgruppen sind z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanden, Verbände, Politik, Banken oder Medien.

Schritt 3: Durchführung Wesentlichkeitsanalyse 

Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Instrument der ESRS. Mithilfe der Wesentlichkeitsanalyse werden die wesentlichen Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen eines Unternehmens identifiziert und bewertet. So erarbeiten Sie mit der Wesentlichkeitsanalyse die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Ihres Unternehmens und ihre Stakeholder, über die dann im Nachhaltigkeitsbericht berichtet wird.

Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die folgenden Aspekte:

  • Die gesamte Wertschöpfungskette ihres Unternehmens.
  • Betrachtung der Liste der wesentlichen Themen aus der ESRS sowie branchenspezifischer Themen.
  • Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse anhand der doppelten Wesentlichkeit:
    • Bewertung von Auswirkungen aus Unternehmenssicht (Inside-Out- Perspektive) – Impact Materiality
    • Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit für das Unternehmen (Outside-In-Perspektive) – Financial Materiality
  • Eingrenzung der Nachhaltigkeitsthemen, die nach mindestens einer Perspektive wesentlich sind.

Schritt 4: Datenerhebung, Berichten & Prüfen

Auf Basis der mit der Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Themen, können Sie ableiten, welche Nachhaltigkeitsthemen Ihr Unternehmen berichten muss. Dies können sowohl qualitative als auch quantitative Themen, Ziele und Kennzahlen – nach der ESRS auch Datenpunkte genannt – sein. Sammeln Sie nun alle relevanten Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten und berichten darüber. Je nach regulatorischer Anforderung und Ambitionsniveau Ihres Unternehmens ist der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht aufzunehmen und darüber hinaus kann ein Nachhaltigkeitsmagazin zur Kommunikation sinnvoll sein.

Unsere Tipps dazu aus der Praxis: 

  • Dokumentieren Sie diesen Prozess und schreiben Sie auf, welche, wo und wann diese Daten zu erheben sind. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Daten – auch für die externe Prüfungspflicht – nachvollziehbar sind und vereinfachen den Ablauf in den nächsten Jahren. 
  • Planen Sie entsprechend Zeit für Feedbackschleifen für die interne Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes ein. 
  • Externe Prüfung: Wenn Sie nach der CSRD verpflichtet sind über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil des Lageberichts und unterliegt einer externen Prüfungspflicht. Binden Sie Ihre Wirtschaftsprüfer daher von Beginn an ein und berücksichtigen Sie dies bei der Zeitplanung.

Schritt 5: Veröffentlichung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkt außerhalb und innerhalb des Unternehmens. 

Je nachdem wie hoch Ihr Ambitionsniveau mit dem Nachhaltigkeitsbericht ist, „nur“ Pflicht oder auch Kür (siehe Schritt 2) erfolgt die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichtes oder eines Nachhaltigkeitsmagazins in den verschiedenen Kommunikationskanäle. 

Denn mit der Kommunikation Ihres Nachhaltigkeitsberichtes können Sie nicht nur die geltenden Berichtspflichten erfüllen, sondern durch die Offenlegung Ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten auch intern und extern echte Mehrwerte generieren. Dies kann u. a. das Vertrauen von Kunden oder Investoren sowie Banken stärken und auch positiv auf ihre Arbeitgebermarke wirken. 

Schritt 6: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine jährlich wiederkehrende Aufgabe. Teil unseres ganzheitlichen Beratungsprozesses ist die Evaluation des ersten geschriebenen Nachhaltigkeitsberichts. Denn unser Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der Berichte. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte nicht als einmaliges Ereignis betrachtet werden, sondern vielmehr als ein Prozess, der fortlaufend optimiert und weiterentwickelt wird.

Zusammenfassung

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor wird und Stakeholder zunehmend Wert auf transparente Unternehmensführung legen, ist eine fundierte Nachhaltigkeitsberichterstattung unerlässlich.

Mit unserem ganzheitlichen Ansatz und unserer Expertise unterstützen wir Unternehmen gerne dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden und die Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt wahrzunehmen.

Sie wollen mit Ihrem eigenen Nachhaltigkeitsbericht starten? Unsere Expert:innen des Teams für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Melden Sie sich gerne bei Sylvia Brockmann (sylvia.brockmann@unoino.de).